Markenrecht in Deutschland — Ein Leitfaden

Alles was Sie über Markenschutz, Anmeldung beim DPMA und Ihre Rechte als Markeninhaber wissen müssen.

Was ist Markenrecht?

Das Markenrecht schützt Zeichen, die dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. In Deutschland ist das Markenrecht im Markengesetz (MarkenG) geregelt.

Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht, das geschützte Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Dritte dürfen Ihre Marke nicht ohne Ihre Zustimmung verwenden.

Was kann als Marke geschützt werden?

  • Wortmarken: Namen, Slogans, Wortfolgen
  • Bildmarken: Logos, Symbole, grafische Elemente
  • Wort-/Bildmarken: Kombinationen aus Text und Grafik
  • 3D-Marken: Dreidimensionale Formen (z.B. Produktdesign)
  • Farbmarken: Bestimmte Farben oder Farbkombinationen
  • Hörmarken: Klänge und Melodien

Der Anmeldeprozess beim DPMA

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München ist die zuständige Behörde für Markenanmeldungen in Deutschland. So läuft der Prozess ab:

  • 1
    Anmeldung einreichenSie reichen die Anmeldung beim DPMA ein — mit Angabe des Markennamens, der Markenart und der Nizza-Klassen.
  • 2
    Formelle PrüfungDas DPMA prüft, ob die Anmeldung formal korrekt ist und die Gebühren bezahlt wurden.
  • 3
    Materielle PrüfungDas Amt prüft absolute Schutzhindernisse (z.B. beschreibende Begriffe, fehlende Unterscheidungskraft).
  • 4
    Eintragung & VeröffentlichungWenn keine Hindernisse vorliegen, wird die Marke im Markenregister eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht.
  • 5
    WiderspruchsfristNach der Veröffentlichung haben Dritte 3 Monate Zeit, Widerspruch einzulegen, wenn sie ältere Rechte geltend machen.

Schutzdauer und Verlängerung

Eine beim DPMA eingetragene Marke ist 10 Jahre ab dem Anmeldetag geschützt. Der Schutz kann beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden — theoretisch unbegrenzt.

Die Verlängerungsgebühr beträgt derzeit 750 € (für bis zu 3 Klassen).

Ihre Rechte als Markeninhaber

Mit einer eingetragenen Marke haben Sie das Recht:

  • Unterlassung zu fordern: Dritten die Nutzung Ihrer Marke zu untersagen
  • Schadensersatz zu verlangen: Bei Markenverletzungen
  • Vernichtung zu beantragen: Rechtsverletzende Waren können vernichtet werden
  • Die Marke zu lizenzieren: Nutzungsrechte an Dritte vergeben
  • Die Marke zu verkaufen: Übertragung des Markenrechts
Wichtig: Das DPMA prüft nicht, ob Ihre Marke ältere Rechte Dritter verletzt. Deshalb ist eine Markenrecherche vor der Anmeldung so wichtig — sie schützt Sie vor teuren Widerspruchsverfahren.

Kosten einer Markenanmeldung

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Amtliche Gebühr: 290 € beim DPMA (inkl. 3 Nizza-Klassen)
  • Servicegebühr: ab 99 € bei MarkenSchutz24 für professionelle Vorbereitung und Einreichung

Details finden Sie in unserem Kostenratgeber.

Dauer der Anmeldung

Nach Einreichung beim DPMA dauert es in der Regel 3-4 Monate bis zur Eintragung, sofern keine Beanstandungen vorliegen. Bei Problemen kann es bis zu 6 Monate dauern.

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